http://www.mietrecht-einfach.de/reparatur-veraenderung-modernisierung-reparaturen.html
Was größere Reparaturen betrifft, haben Mieter grundsätzlich Anspruch darauf, dass Mängel beseitigt werden und das möglichst zeitnah. Die Wohnung muss laut BGB in einem für den Gebrauch geeigneten Zustand gehalten werden. Dazu ist der Mieter seinerseits verpflichtet, jeden Mangel sofort anzuzeigen. Wartet man zu lange, haftet man selbst für den Schaden und alle Folgeschäden. Ist das Verhältnis von Mieter und Vermieter gut, reicht ein Anruf, um über Mängel zu informieren. Anderenfalls und wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, ist ein Einschreiben mit Rückschein der beste Weg.
In der Regel haben Mieter Reparaturen bis zu 75 Euro aus der eigenen Tasche zu tragen. Fällt die Rechnung höher aus, zahlt der Vermieter. Im Laufe eines Jahres dürfen die Kosten, die vom Mieter getragen werden, nicht mehr als acht Prozent der Jahresnettomiete ausmachen. Vereinbart wird in vielen Mietverträgen eine Höchstgrenze von rund 200 Euro jährlich.