"Inhaber nationaler Visa (D-Visa) oder Aufenthaltstitel, die in der Regel für Langzeitaufenthalte in einem der Mitgliedstaaten ausgestellt werden, gilt:
Der vorangegangene Aufenthalt im betreffenden Mitgliedsstaat zählt als nationaler Aufenthalt. Die Person kann sich daher nach Inkrafttreten der Visafreiheit 90 Tage im Schengener Raum aufhalten.
Beispiel: Das nationale Visum läuft am 03. Februar 2011 aus. Die Person kann sich dann maximal weitere 90 Tage im Schengener Raum aufhalten. Eine Ausreise ist nicht erforderlich."